Die über die Domain „1to3.energy“ angebotenen Dienste werden von der 1TO3 Energy GmbH, Subbelrather Straße 407, 50825, Köln, Deutschland, Registernummer HRB 118329, im Folgenden "wir" oder “1to3 energy” genannt, bereitgestellt. Sie können mit uns Kontakt aufnehmen, indem Sie uns eine E-Mail an hallo@1to3.energy senden.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Nutzung, einschließlich der testweisen Nutzung unserer Dienste sowie für alle in diesem Zusammenhang mit uns abgeschlossenen Verträge.
1.2 Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen bzw. an Personen, die unsere Dienste ausschließlich für gewerbliche oder berufliche Zwecke nutzen möchten.
2.1 „Besucher“ bezeichnet eine Person, die eine 1to3 Lösung aufruft und somit „besucht“; wiederholte Besuche derselben Person gelten als mehrere Besuche.
2.2 „Endnutzer“ bezeichnet die Nutzer der Dienste der Kunden von 1to3 energy, denen gegenüber 1to3 Lösungen in der Kommunikation eingesetzt werden.
2.3 „1to3 Lösungen“ bezeichnet ein webbasiertes, interaktives Anfrageformular, das Endnutzerpräferenzen oder -informationen digital erfasst und/oder zur Kommunikation eingesetzt wird.
2.4 „Kunde“ bezeichnet eine Person, die 1to3 energy Dienste in Anspruch nimmt.
2.5 „Leistungsvertrag“ bezeichnet das – in der Regel nach Abschluss der Testphase abgeschlossene – kostenpflichtige Vertragsverhältnis über die Nutzung der 1to3 energy-Dienste.
2.6 „Traffic“ bezeichnet die Besuche eines oder mehrerer 1to3 energy Lösungen.
2.7 ““Traffic-Limit“ bezeichnet die in einem bestimmten Zeitraum, üblicherweise in einem Vertragsmonat maximal zulässigen Besuche eines oder mehrerer 1to3 Lösungen.
2.8 „Upgrade“ bezeichnet eine Erhöhung des angebotenen, gebuchten oder individuell vereinbarten Leistungsumfangs.
2.9 „Vertragsmonat“ bezeichnet den Zeitraum ab dem Tag des Vertragsabschlusses bis zum Ablauf des gleichen Kalendertags eines jeweiligen Folgemonats (bspw. vom 15.03. bis 15.04.). Existiert der so bestimmte Ablauftag nicht, endet der Vertragsmonat mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats (bspw. vom 31.01. bis 28./29.02.). Maßgeblich für die gewährte Nutzungszeit am Kalendertag ist die Uhrzeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (bspw. 15.03. 15:30 Uhr bis 15.04. 15:29 Uhr).
2.10 „Vertragsjahr“ bezeichnet den Zeitraum ab dem Tag des Vertragsschlusses bis zum Ablauf des datumsmäßig vorangehenden Tag eines jeweiligen Folgejahres (bspw. vom 15.03.2023 bis 15.03.2024). Maßgeblich für die gewährte Nutzungszeit am Kalendertag ist die Uhrzeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (bspw. 15.03.2023 15:30 Uhr bis 15.03.2024 15:29 Uhr).
2.11 „Vertragszeitraum“ bezeichnet einen Vertragsmonat oder ein Vertragsjahr.
3.1 Wir bieten individuelle Verträge und verschiedene Pakete an. Der von uns geschuldete Leistungsumfang richtet sich nach den individuellen Absprachen oder dem jeweils gebuchten Paket. Im Übrigen gilt für den Leistungsumfang der 1to3-Lösungen die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle Produktbeschreibung.
3.2 Unsere Pakete enthalten jeweils unterschiedliche Volumina, Traffic-Limits, Funktionen und Service-Leistungen zu unterschiedlichen Preisen und mit unterschiedlichen (Mindest-)Laufzeiten. Einzelheiten können auf Anfrage geteilt werden.
3.3 Während eines laufenden Leistungsvertrags können Kunden mit Wirkung zum jeweils nächsten Vertragszeitraum zu einem Paket mit einem geringeren Leistungsumfang wechseln. Während der kostenlosen Testphase und vor Übergang in einen Leistungsvertrag (s. Ziffer 4.2) können Kunden mit umgehender Wirkung zu einem anderen Paket wechseln. Individuelle Downgrades innerhalb unserer Pakete, beispielsweise eine Reduzierung der Anzahl der in einem unserer Pakete enthaltenen 1to3 Lösungen, sind grundsätzlich nicht möglich.
3.4 Kunden können jederzeit zu einem Paket mit einem größeren Leistungsumfang wechseln. Der Wechsel wird umgehend wirksam und anteilig abgerechnet. Es besteht außerdem die Möglichkeit einer individuellen Vereinbarung über die Option individueller Upgrades wie beispielsweise einer paketweisen Zubuchung zusätzlicher 1to3 Lösungen, Domains und/oder zusätzlichen Traffics.
4.1 Voraussetzung für die Inanspruchnahme unserer Dienste ist ein Vertragsabschluss.
4.2 Das Vertragsverhältnis beginnt mit einer kostenlosen Testphase. Während oder im Anschluss an die Testphase kann der Kunde zu einem Leistungsvertrag übergehen, wobei er noch einmal eines unserer Pakete auswählen und sich für eine vertragsjährliche oder vertragsmonatliche Laufzeit entscheiden kann; der Kunde ist nicht an das ursprünglich für die Testphase ausgewählte Paket gebunden. Für den Abschluss eines Leistungsvertrages müssen eine Rechnungsadresse und Zahlungsinformationen angegeben und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung bestätigt bzw. zur Kenntnis genommen werden. Außerdem muss der Kunde dem Abschluss unseres Auftragsverarbeitungsvertrags zustimmen.
5.1 Wir bieten Leistungsverträge mit Vertragszeiträumen von einem Vertragsjahr bzw. einem Vertragsmonat an.
5.2 Verträge mit einer Laufzeit von einem Vertragsjahr können von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahrs gekündigt werden. Andernfalls verlängern sie sich zu den dann geltenden Konditionen um ein weiteres Vertragsjahr.
5.3 Verträge mit einer Laufzeit von einem Vertragsmonat verlängern sich zu den dann geltenden Konditionen um einen weiteren Vertragsmonat, wenn sie nicht von einer der Parteien bis zum letzten Tag des aktuellen Vertragsmonats mit Wirkung für den darauf folgenden Vertragsmonat gekündigt werden.
5.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.5 Kunden können ihren Vertrag schriftlich kündigen. Kündigungen durch 1to3 energy erfolgen in Textform.
6.1 Die Höhe des für unsere Pakete zu zahlenden Entgelts richtet sich nach dem gebuchten Paket. Die Höhe des im Rahmen individueller Verträge zu zahlenden Entgelts richtet sich nach den jeweiligen Absprachen.
6.2 Soweit nicht anders ausgezeichnet, verstehen sich Preise als Nettopreise und sind zuzüglich der jeweils anfallenden Umsatzsteuer zu entrichten.
6.3 Von 1to3 energy gewährte Rabatte können rückwirkend entfallen, wenn der Kunde seinen Vertragspflichten nicht nachkommt, unsere Nutzungsregeln missachtet oder sonstige Bedingungen für die Gewährung des Rabattes nicht einhält.
6.4 Das Nutzungsentgelt ist monatlich und jeweils im Voraus zum ersten Tag des aktuellen Vertragsmonats zu entrichten.
6.5 Das Nutzungsentgelt ist in Verträgen mit jährlicher Laufzeit jährlich und jeweils im Voraus zum ersten Tag des aktuellen Vertragsjahres zu entrichten.
6.6 Bei einem Wechsel zwischen Paketen während eines laufenden Vertragszeitraums wird das Entgelt für den bis zum Wechsel angelaufenen Vertragszeitraum anteilig berechnet.
6.7 Zahlungen sind per Kredit- oder Debitkarte, per Banküberweisung oder SEPA Lastschrift zu tätigen.
6.8 Bei fehlgeschlagenen SEPA-Lastschrift-Abbuchungen werden die Kosten (15,- EUR pro fehlgeschlagener Abbuchung), die 1to3 energy entstehen, dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.9 1to3 energy stellt monatlich Rechnungen in elektronischer Form aus. Die Rechnungen werden per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden übermittelt.
6.10 Der Umstand, dass Kunden die gebuchten Dienste aus nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht oder nicht umfassend nutzen, ändert nichts an der vollständigen Zahlungsverpflichtung.
6.11 Bei nicht fristgemäßer Bezahlung behalten wir uns das Recht zur Unterbindung des Zugangs zu den 1to3 Lösungen vor. Ein etwaiger Anspruch auf Schadensersatz im Hinblick auf in einem solchen Fall nicht mehr zugängliche oder gespeicherte Antworten von Endnutzern oder anderer Inhalte besteht nicht.
6.12 Alle im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlten Gebühren sind nicht erstattungsfähig. Für Verträge, die vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden, gibt es keine Erstattung oder Gutschrift.
6.13 Die Nichtzahlung von Gebühren kann zur Deaktivierung oder Kündigung Ihres Kontos und zu einem Verlust Ihrer Daten im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Dienste führen.
7.1 1to3 energy bleibt Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an den von 1to3 energy zur Verfügung gestellten Diensten.
7.2 1to3 energy räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages beschränkt auf den Leistungsumfang ein ansonsten in räumlicher und sachlicher Hinsicht unbeschränktes Nutzungsrecht an den 1to3 Lösungen ein. Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung im Rahmen des Geschäftsbetriebs. Das Nutzungsrecht umfasst weder das Recht zur Bearbeitung der 1to3 Lösungen (bspw. des Softwarebaukastens selbst) noch das Recht, Unterlizenzen zu erteilen.
7.3 1to3 energy ist berechtigt, von Kunden gestaltete 1to3 Lösungen im Rahmen der Optimierung und Weiterentwicklung der 1to3 energy-Produkte zu verwenden.
7.4 Im Übrigen stehen 1to3 energy an den von Kunden erstellten und hochgeladenen Inhalten und den mittels individualisierter 1to3 Lösungen gewonnenen Daten und Informationen von Endnutzern keine Rechte des geistigen Eigentums zu.
8.1 Die Haftung 1to3 energys auf Schadensersatz ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Regelungen eingeschränkt.
8.2 1to3 energy haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung der 1to3 Lösungen, die Freiheit von Rechtsmängeln der zur Verfügung gestellten Dienste, die Nutzbarkeit der 1to3 Lösungen, insbesondere die Abwesenheit von Mängeln, welche die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Dienste ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
8.3 Soweit 1to3 energy gemäß Ziffer 8.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die 1to3 energy bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die 1to3 energy bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Dienste 1to3 energys sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen dieses Abs. 3 gelten nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten 1to3 energys.
8.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen 1to3 energys.
8.5 Im Übrigen stehen Kunden bei Mängeln die gesetzlichen Rechte zu.
8.6 1to3 energy haftet nicht für oder im Hinblick auf von Kunden erstellte Inhalte.
8.7 Soweit Kunden für die Gestaltung ihrer 1to3 Lösungen Material aus Open-Source-Bibliotheken (open source libraries) verwenden, sind die jeweiligen Lizenzhinweise zu beachten und die Lizenzbedingungen einzuhalten. Kunden sind für die Einhaltung von Open-Source-Lizenzbedingungen selbst verantwortlich. 1to3 energy haftet nicht für Verstöße gegen Open-Source-Lizenzbedingungen durch Kunden.
9.1 Für den Fall einer individualvertraglichen Abrede über die Zulässigkeit der Nutzung des Firmenlogos eines Kunden durch 1to3 energy zu Referenzzwecken gilt, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, Folgendes: 1to3 energy ist berechtigt, das jeweils aktuelle Firmenlogo des Kunden zu Referenzzwecken in sämtlichen Internetauftritten zu nutzen, die mit 1to3 energy assoziiert sind. Das Nutzungsrecht steht 1to3 energy bis 24 Monate nach Vertragsende zu.
9.2 Für den Fall einer individualvertraglichen Abrede über die Zulässigkeit der Anfertigung und Verbreitung einer Case Study durch 1to3 energy gilt, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, Folgendes: 1to3 energy ist berechtigt, eine Case Study betreffend den Kunden anzufertigen und zu verbreiten. Die Case Study behandelt den Einsatzbereich der 1to3 Lösungen beim Kunden, die Gründe, die zur Inanspruchnahme der 1to3 Lösungen geführt haben, und die Situation, in der sich der Kunde befunden hat, bevor die Zusammenarbeit mit 1to3 energy aufgenommen wurde. Die Case Study kann als Print und/oder Video angefertigt und verbreitet werden. Das Recht zur Anfertigung und Verbreitung einer Case Study steht 1to3 energy bis 24 Monate nach Vertragsende zu. Die dem Kunden obliegenden Pflichten zur Unterstützung und Abnahme werden gesondert vereinbart.
10.1 Kunden müssen sich bei der Nutzung unserer Dienste an die geltenden Rechtsvorschriften halten.
10.2 Kunden müssen sich außerdem an unsere Nutzungsregeln halten. Insbesondere
dürfen nicht die Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere keine Rechte des geistigen Eigentums und Persönlichkeitsrechte;
dürfen keine rechtswidrigen Inhalte erstellt und/oder hochgeladen werden;
darf nicht mit unzulässigen oder rechtswidrigen Mitteln auf unsere Dienste zugegriffen werden;
dürfen Sicherheitsmaßnahmen, Nutzungsregeln oder andere Schutzmaßnahmen, die von uns, unseren Dienstleistern oder Dritten zum Schutz unserer Webseite, und/oder unserer Dienste vorgesehen sind, nicht vermieden, umgangen, entfernt, deaktiviert, beeinträchtigt, entschlüsselt oder anderweitig manipuliert oder gestört werden;
darf nicht auf nicht öffentliche Bereiche unserer Dienste oder Webseite oder unsere oder die Systeme unserer Dienstleister zugriffen und dürfen diese Bereiche und Systeme nicht genutzt oder manipuliert werden;
dürfen keine Metadaten (einschließlich Metatags), versteckte Texte oder Webseiteninformationen gefälscht oder manipuliert werden;
darf nicht die Herkunft von Inhalten verschleiert werden;
dürfen nicht einzelne Elemente unserer Webseite oder Dienste kopiert, gespiegelt, eingebunden, dupliziert, (weiter-)verkauft, dargestellt oder anders als erlaubt genutzt werden;
dürfen Kunden Inhalte, die von uns zur Verfügung gestellt werden, nicht automatisiert durchsuchen, scrapen, crawlen, herunterladen oder sich anderweitig dazu Zugriff verschaffen, oder neue Links, Verweise oder Inhalte erstellen, mit Methoden und Mitteln, die nicht durch uns zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere durch die Verwendung von automatisierten Scripts, Robotern, Crawlern oder Data-Mining Diensten;
dürfen Kunden sich nicht als eine andere Person ausgeben oder Ihre Verbindung zu einer anderen Person, einem Unternehmen oder einer Körperschaft falsch darstellen oder andere Benutzer oder Dritte belästigen oder diesen nachstellen;
dürfen Kunden keine unerbetene oder nicht autorisierte kommerzielle Kommunikation, Kettenbriefe oder andere Formen nicht autorisierter Werbung senden;
dürfen Kunden ohne unsere vorherige Genehmigung nicht Schwachstellen scannen oder Lasttests oder Penetrationstests auf unserer Webseite und Plattform durchführen.
10.3 Inhalte Dritter dürfen nur in 1to3 Lösungen eingebunden werden, wenn der Kunde hierfür über die erforderlichen Rechte verfügt und die Einbindung solcher Inhalte nicht anderweitig gegen das Recht verstößt (bspw. das Wettbewerbsrecht oder das Äußerungsrecht). 1to3 energy unterliegt keiner Verpflichtung, die Einhaltung dieser Vorgaben zu überwachen oder zu überprüfen.
11.1 Der Kunde ist im Hinblick auf Endnutzerdaten, die er über 1to3 Lösungen erhebt, allein Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Kunde hat die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben insoweit selbst sicherzustellen.
11.2 Der Kunde ist selbst für die datenschutzrechtskonforme Einbindung und Verwendung von 1to3 Lösungen und Information seiner Endnutzer verantwortlich. 1to3 energy trifft keine Rechtspflicht, dem Kunden Hinweise zur datenschutzrechtskonformen Einbindung und Verwendung von 1to3 Lösungen und/oder Information von Endnutzern zur Verfügung zu stellen. Soweit 1to3 energy derartige Hinweise gibt, geschieht dies unverbindlich und begründet keine Haftung 1to3 energys. Unberührt bleibt eine Haftung aus unerlaubter Handlung oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften.
11.3 Soweit 1to3 energy für den Kunden personenbezogene Endnutzerdaten verarbeitet, bedarf dies eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags. Dieser wird spätestens bei Abschluss eines Leistungsvertrags abgeschlossen.
11.4 1to3 energy ist zu Optimierungszwecken berechtigt, die Nutzung zu tracken und Daten anonymisiert auszuwerten (bspw. Besuche pro Tag, Absprungraten, Nutzung Desktop vs. mobil). Eine Verarbeitung personenbezogener Daten findet dabei nicht statt.
11.5 Der Kunde kann auswählen, wohin Antworten der Endnutzer weitergegeben werden. Im Standardfall erhält der Kunde eine Informations-E-Mail. Darüber hinaus ist eine Integration zu Google Sheets oder in ausgewählte CRM-Systeme möglich. Solche Integrationen werden immer durch den Kunden veranlasst und aufgesetzt. Eine vom Kunden aufgesetzte Weiterleitung von Daten kann durch 1to3 energy nicht kontrolliert werden.
12.1 Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund von diesen AGB bzw. mit uns geschlossenen Verträgen über unsere Dienste entstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Die Gerichte in Köln sind ausschließlich örtlich zuständig für Streitigkeiten gemäß Ziffer 12.1.
Wir behalten uns vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Soweit die Änderungen nicht lediglich vorteilhaft für Kunden sind, werden sie über Änderungen informiert. Mehr als unwesentliche Änderungen, insbesondere solche, die sich auf die Rechte des Kunden auswirken, werden erst dann wirksam, wenn der Kunde ihnen zugestimmt hat.